Landgericht Duisburg, 2014-10-30, 8 O 332/06

8 O 332/06Kantonsgericht30.10.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 8 O 332/06 — Schlussurteil

Entscheidungsdatum: 2014-10-30

Aktenzeichen: 8 O 332/06

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2014:1030.8O332.06.00

Dokumenttyp: Schlussurteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird – soweit über sie nicht bereits durch das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 5. Dezember 2008 entschieden ist - abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben – soweit nicht bereits das Oberlandesgericht Düsseldorf über die Kosten des zweiten Rechtszugs entschieden hat - die Klägerin zu 90% und der Beklagte zu 10% tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrags.

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