8 O 332/06•Landgericht Duisburg, 2014-10-30, 8 O 332/06
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 8 O 332/06 — Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 2014-10-30
Aktenzeichen: 8 O 332/06
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2014:1030.8O332.06.00
Dokumenttyp: Schlussurteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird – soweit über sie nicht bereits durch das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 5. Dezember 2008 entschieden ist - abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben – soweit nicht bereits das Oberlandesgericht Düsseldorf über die Kosten des zweiten Rechtszugs entschieden hat - die Klägerin zu 90% und der Beklagte zu 10% tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrags.
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