Landgericht Duisburg, 2014-11-18, 6 O 52/13

6 O 52/13Kantonsgericht18.11.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 6 O 52/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-11-18

Aktenzeichen: 6 O 52/13

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2014:1118.6O52.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des

jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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