34 KLs-143 Js 193/10-10/12•Landgericht Duisburg, 2014-11-20, 34 KLs-143 Js 193/10-10/12
Landgericht Duisburg, 2014-11-20, 34 KLs-143 Js 193/10-10/12
34 KLs-143 Js 193/10-10/12Kantonsgericht20.11.2014
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 34 KLs-143 Js 193/10-10/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-11-20
Aktenzeichen: 34 KLs-143 Js 193/10-10/12
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2014:1120.34KLS143JS193.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. große Strafkammer - Wirtschaftsstrafkammer -
Tenor
Die Erinnerung wird als unbegründet verworfen.
Die Entscheidung über die Erinnerung ist gebührenfrei, Kosten werden nicht erstattet.
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