Landgericht Duisburg, 2014-11-20, 34 KLs-143 Js 193/10-10/12

34 KLs-143 Js 193/10-10/12Kantonsgericht20.11.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 34 KLs-143 Js 193/10-10/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-11-20

Aktenzeichen: 34 KLs-143 Js 193/10-10/12

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2014:1120.34KLS143JS193.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. große Strafkammer - Wirtschaftsstrafkammer -

Tenor

Die Erinnerung wird als unbegründet verworfen.

Die Entscheidung über die Erinnerung ist gebührenfrei, Kosten werden nicht erstattet.

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