1 O 404/11•Landgericht Duisburg, 2014-12-04, 1 O 404/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 1 O 404/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-12-04
Aktenzeichen: 1 O 404/11
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2014:1204.1O404.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
hat die 1. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg
auf die mündliche Verhandlung vom 20.11.2014
durch den Richter am Landgericht A als Einzelrichter
für R e c h t erkannt:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der
Kläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung durch
Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in
Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden
Betrages vorläufig abwenden, wenn nicht die
Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in
gleicher Höhe leisten.
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