Landgericht Duisburg, 2014-12-04, 1 O 404/11

1 O 404/11Kantonsgericht04.12.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 1 O 404/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-12-04

Aktenzeichen: 1 O 404/11

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2014:1204.1O404.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

hat die 1. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg

auf die mündliche Verhandlung vom 20.11.2014

durch den Richter am Landgericht A als Einzelrichter

für R e c h t erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der

Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch

Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in

Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden

Betrages vorläufig abwenden, wenn nicht die

Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in

gleicher Höhe leisten.

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