Landgericht Duisburg, 2014-12-19, 10 O 433/13

10 O 433/13Kantonsgericht19.12.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 10 O 433/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-12-19

Aktenzeichen: 10 O 433/13

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2014:1219.10O433.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits

zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; der Klägerin

wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung

i.H.v. 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages

abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit i.H.v.

110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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