Landgericht Duisburg, 2015-01-30, 2 O 142/14

2 O 142/14Kantonsgericht30.01.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 2 O 142/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-01-30

Aktenzeichen: 2 O 142/14

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2015:0130.2O142.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: hat die 2. Zivilkammer des Landgerichts Duisburgaufgrund mündlicher Verhandlung vom 09.01.2015durch

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.914,96 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 19.11.2013 sowie vorgerichtliche Kosten in Höhe von 265,20 EUR zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

*Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 22 % und die Beklagte zu 77 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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