Landgericht Duisburg, 2015-07-30, 12 S 146/14

12 S 146/14Kantonsgericht30.07.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 12 S 146/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-07-30

Aktenzeichen: 12 S 146/14

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2015:0730.12S146.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Wesel vom 1. Dezember 2014 – Az. 30 C 9 / 14 – wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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