26 O 55/14•Landgericht Duisburg, 2015-08-05, 26 O 55/14
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 26 O 55/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-08-05
Aktenzeichen: 26 O 55/14
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2015:0805.26O55.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt,es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 EUR und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, der Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monatenzu unterlassen,
im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs Werbung, z.B. in Form von Newslettern, per E-Mail zu versenden, wenn der Kunde der Übersendung der Werbung an seine E-Mail-Anschrift zuvor ausdrücklich widersprochen hat.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 3.000 EUR vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.