Landgericht Duisburg, 2015-08-19, 26 O 2/15

26 O 2/15Kantonsgericht19.08.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 26 O 2/15 — Teilurteil

Entscheidungsdatum: 2015-08-19

Aktenzeichen: 26 O 2/15

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2015:0819.26O2.15.00

Dokumenttyp: Teilurteil

Spruchkörper: 6. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 16.921,81 EUR nebst Zinsen in Höhe von 3% für den Zeitraum vom 09.02.2011 bis 08.01.2014 und in Höhe von 8%punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 09.01.2014 zu zahlen.

Wegen der geringfügigen Zinsmehrforderung für den Zeitraum vom 01.02.2011 bis 08.02.2011 wird die Klage abgewiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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