Landgericht Duisburg, 2015-08-21, 10 O 187/14

10 O 187/14Kantonsgericht21.08.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 10 O 187/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-08-21

Aktenzeichen: 10 O 187/14

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2015:0821.10O187.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Tenor

Das Versäumnisurteil der Kammer vom 20.02.2015 wird

aufrechterhalten, mit der Maßgabe dass sich die weitere

Vollstreckung nach diesem Urteil richtet.

Der Beklagte hat die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil der Kammer vom

22.02.2015 darf nur gegen Leistung einer Sicherheit i.H.v. 110 %

des jeweils zu vollstreckenden Betrages fortgesetzt werden.

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