10 O 89/15•Landgericht Duisburg, 2015-08-21, 10 O 89/15
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 10 O 89/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-08-21
Aktenzeichen: 10 O 89/15
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2015:0821.10O89.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Duisburg
Tenor
Das beklagte Land wird verurteilt, an die Kläger 448,51 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 10.04.2015 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu 2/3 und das beklagte Land zu 1/3.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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