7 S 145/14•Landgericht Duisburg, 2015-08-21, 7 S 145/14
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 7 S 145/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-08-21
Aktenzeichen: 7 S 145/14
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2015:0821.7S145.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin ist befugt, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht zuvor die Beklagten Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrags leisten.
Die Revision wird zugelassen.
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