Landgericht Duisburg, 2015-08-21, 7 S 145/14

7 S 145/14Kantonsgericht21.08.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 7 S 145/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-08-21

Aktenzeichen: 7 S 145/14

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2015:0821.7S145.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin ist befugt, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht zuvor die Beklagten Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrags leisten.

Die Revision wird zugelassen.

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