5 S 105/15•Landgericht Duisburg, 2016-02-29, 5 S 105/15
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 5 S 105/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-02-29
Aktenzeichen: 5 S 105/15
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2016:0229.5S105.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Die Kammer weist darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO durch Beschluss zurückzuweisen.
Dem Kläger wird Gelegenheit gegeben, innerhalb eines Monats ab Zustellung dieses Beschlusses zu den nachstehenden Hinweisen Stellung zu nehmen und mitzuteilen, ob die Berufung zurückgenommen wird. Auf die kostenrechtliche Privilegierung der Berufungsrücknahme wird hingewiesen. Statt vier fallen nur zwei Gerichtsgebühren an (Nr. 1222 KV zu § 3 Abs. 2 GKG).
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