4 O 88/13•Landgericht Duisburg, 2016-03-24, 4 O 88/13
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 4 O 88/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-03-24
Aktenzeichen: 4 O 88/13
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2016:0324.4O88.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Das Versäumnisurteil vom 17.10.2013 wird aufrechterhalten mit der Maßgabe, dass sich die vorläufige Vollstreckbarkeit nach diesem Urteil richtet.
Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Die Zwangsvollstreckung aus dem Versäumnisurteil vom 17.10.2013 darf nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages fortgesetzt werden.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.