Landgericht Duisburg, 2016-03-30, 35 KLs -112 Js 23/11 - 5/14

35 KLs -112 Js 23/11 - 5/14Kantonsgericht30.03.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 35 KLs -112 Js 23/11 - 5/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-03-30

Aktenzeichen: 35 KLs -112 Js 23/11 - 5/14

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2016:0330.35KLS112JS23.11.5.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. große Strafkammer

Tenor

Die Eröffnung der Hauptverhandlung wird aus tatsächlichen Gründen abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Angeschuldigten hat die Staatskasse zu tragen.

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