35 KLs -112 Js 23/11 - 5/14•Landgericht Duisburg, 2016-03-30, 35 KLs -112 Js 23/11 - 5/14
Landgericht Duisburg, 2016-03-30, 35 KLs -112 Js 23/11 - 5/14
35 KLs -112 Js 23/11 - 5/14Kantonsgericht30.03.2016
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 35 KLs -112 Js 23/11 - 5/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-03-30
Aktenzeichen: 35 KLs -112 Js 23/11 - 5/14
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2016:0330.35KLS112JS23.11.5.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. große Strafkammer
Tenor
Die Eröffnung der Hauptverhandlung wird aus tatsächlichen Gründen abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Angeschuldigten hat die Staatskasse zu tragen.
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