Landgericht Duisburg, 2016-04-11, 3 O 194/14

3 O 194/14Kantonsgericht11.04.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 3 O 194/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-04-11

Aktenzeichen: 3 O 194/14

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2016:0411.3O194.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

1) Die Klage wird abgewiesen.

2) Die Kosten des Rechtsstreits, einschließlich der Kosten der Nebenintervention trägt die Klägerin.

3) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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