Landgericht Duisburg, 2016-05-30, 2 O 298/15

2 O 298/15Kantonsgericht30.05.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 2 O 298/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-05-30

Aktenzeichen: 2 O 298/15

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2016:0530.2O298.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter der Firma S GmbH verurteilt, an den Kläger 29.702,07 € zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert wird auf 29.702,07 € festgesetzt.

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