11 OH 19/16•Landgericht Duisburg, 2016-07-28, 11 OH 19/16
Landgericht Duisburg, 2016-07-28, 11 OH 19/16
11 OH 19/16Kantonsgericht28.07.2016
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 11 OH 19/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-07-28
Aktenzeichen: 11 OH 19/16
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2016:0728.11OH19.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
Die Kostenrechnung der Antragstellerin vom 16.12.2015, Nr.: #######, wird aufgehoben.
Die Antragstellerin wird angewiesen, die Kostenrechnung unter zusätzlicher Angabe der Nr. 21201 KV neben der Nr. 24102 KV gegenüber der Antragsgegnerin neu zu erstellen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten anderer Beteiligter werden der Landeskasse auferlegt.
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