Landgericht Duisburg, 2016-07-28, 11 OH 19/16

11 OH 19/16Kantonsgericht28.07.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 11 OH 19/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-07-28

Aktenzeichen: 11 OH 19/16

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2016:0728.11OH19.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Tenor

Die Kostenrechnung der Antragstellerin vom 16.12.2015, Nr.: #######, wird aufgehoben.

Die Antragstellerin wird angewiesen, die Kostenrechnung unter zusätzlicher Angabe der Nr. 21201 KV neben der Nr. 24102 KV gegenüber der Antragsgegnerin neu zu erstellen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten anderer Beteiligter werden der Landeskasse auferlegt.

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