4 O 99/16•Landgericht Duisburg, 2017-02-02, 4 O 99/16
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 4 O 99/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-02-02
Aktenzeichen: 4 O 99/16
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2017:0202.4O99.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Auf die Widerklage wird die Klägerin und Widerbeklagte verurteilt, an die Beklagte und Widerklägerin 44.536,39 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.08.2016 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin und Widerbeklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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