7 T 10/17•Landgericht Duisburg, 2017-02-09, 7 T 10/17
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 7 T 10/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-02-09
Aktenzeichen: 7 T 10/17
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2017:0209.7T10.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Schuldners vom 09.01.2017 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Duisburg vom 02.01.207 – 64 IK 362/15 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens fallen dem Schuldner zur Last.
Beschwerdewert: bis 1.500,00 €
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