Landgericht Duisburg, 2017-02-20, 32 KLs 29/14

32 KLs 29/14Kantonsgericht20.02.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 32 KLs 29/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-02-20

Aktenzeichen: 32 KLs 29/14

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2017:0220.32KLS29.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Anstiftung zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, unerlaubter Einfuhr von Kriegswaffen sowie unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

zwei Jahren

Verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie seine eigenen notwendigen Auslagen.

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