Landgericht Duisburg, 2017-03-28, 7 S 26/17

7 S 26/17Kantonsgericht28.03.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 7 S 26/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-03-28

Aktenzeichen: 7 S 26/17

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2017:0328.7S26.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

  1. Der Prozesskostenhilfeantrag des Klägers wird zurückgewiesen.

  2. Die Kammer weist darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO durch Beschluss zurückzuweisen.

  3. Dem Berufungskläger wird Gelegenheit gegeben, binnen zwei Wochen nach Zugang dieses Beschlusses zu den nachstehenden Hinweisen Stellung zu nehmen und mitzuteilen, ob die Berufung aus Kostengründen zurückgenommen wird.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.