7 S 26/17•Landgericht Duisburg, 2017-03-28, 7 S 26/17
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 7 S 26/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-03-28
Aktenzeichen: 7 S 26/17
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2017:0328.7S26.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
-
Der Prozesskostenhilfeantrag des Klägers wird zurückgewiesen.
-
Die Kammer weist darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO durch Beschluss zurückzuweisen.
-
Dem Berufungskläger wird Gelegenheit gegeben, binnen zwei Wochen nach Zugang dieses Beschlusses zu den nachstehenden Hinweisen Stellung zu nehmen und mitzuteilen, ob die Berufung aus Kostengründen zurückgenommen wird.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.