7 T 211/16•Landgericht Duisburg, 2017-04-10, 7 T 211/16
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 7 T 211/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-04-10
Aktenzeichen: 7 T 211/16
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2017:0410.7T211.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Die Erinnerung des Kostenschuldners gegen den Kostenansatz des Landgerichts Duisburg vom 13.02.2017 in Verbindung mit der hierzu ergangenen Kostenrechnung vom gleichen Tage (Kassenzeichen ##########) wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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