2 O 90/14•Landgericht Duisburg, 2017-04-12, 2 O 90/14
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 2 O 90/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-04-12
Aktenzeichen: 2 O 90/14
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2017:0412.2O90.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
wird die Entschädigung des Sachverständigen E T für die Erstattung seines schriftlichen Gutachtens vom 02.01.2017 auf insgesamt 1.193,33 Euro festgesetzt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.