21 O 93/13•Landgericht Duisburg, 2017-04-13, 21 O 93/13
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 21 O 93/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-04-13
Aktenzeichen: 21 O 93/13
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2017:0413.21O93.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen
Tenor
Das Urkundenvorbehaltsurteil des Landgerichts Duisburg vom 03.04.2014 (21 O 93/13) wird für vorbehaltlos erklärt.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger folgende Beträge zu zahlen:
-
461,91 Euro brutto zuzüglich Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.07.2013,
-
461,91 Euro brutto zuzüglich Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.08.2013;
-
461,91 Euro brutto zuzüglich Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.09.2013;
-
15.762,20 € brutto abzgl. 2500 € und zuzüglich Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.10.2013;
-
15.762,20 € brutto abzgl. 2500 € und zuzüglich Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.11.2013;
-
15.762,20 € brutto abzgl. 2500 € und zuzüglich Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.12.2013;
-
15.762,20 € brutto abzgl. 2500 € und zuzüglich Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.01.2014;
-
15.762,20 € brutto abzgl. 2500 € und zuzüglich Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.02.2014;
-
15.762,20 € brutto abzgl. 2500 € und zuzüglich Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.03.2014;
-
15.762,20 € brutto abzgl. 2500 € und zuzüglich Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.04.2014;
-
15.762,20 € brutto abzgl. 2500 € und zuzüglich Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.05.2014;
-
15.762,20 € brutto abzgl. 2500 € und zuzüglich Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.06.2014;
-
15.762,20 € brutto abzgl. 2500 € und zuzüglich Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.07.2014.
Im Übrigen werden die Anträge des Klägers auf Urkundenvorlage sowie Widerklage und Hilfswiderklage abgewiesen.
Die Beklagte trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar, soweit das Urkundenvorbehaltsurteil vom 03.04.2014 für vorbehaltslos erklärt wird.
Die Beklagte kann insoweit die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Das Urteil ist im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von jeweils 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.