Landgericht Duisburg, 2017-06-16, 7 S 85/16

7 S 85/16Kantonsgericht16.06.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 7 S 85/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-06-16

Aktenzeichen: 7 S 85/16

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2017:0616.7S85.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Duisburg vom 02.06.2016, Az.: 49 C 1099/15, abgeändert und die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits, einschließlich der Kosten des Berufungsverfahrens, trägt der Kläger.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger ist befugt, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrags leistet.

Die Revision wird zugelassen, § 543 Abs. 2 ZPO.

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