Landgericht Duisburg, 2017-09-21, 7 S 2/17

7 S 2/17Kantonsgericht21.09.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 7 S 2/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-09-21

Aktenzeichen: 7 S 2/17

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2017:0921.7S2.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Dinslaken (36 C 13/15) vom 15.12.2016 wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf bis 500,00 € EUR festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.