7 S 2/17•Landgericht Duisburg, 2017-09-21, 7 S 2/17
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 7 S 2/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-09-21
Aktenzeichen: 7 S 2/17
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2017:0921.7S2.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Dinslaken (36 C 13/15) vom 15.12.2016 wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf bis 500,00 € EUR festgesetzt.
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