Landgericht Duisburg, 2017-11-09, 11 T 135/17

11 T 135/17Kantonsgericht09.11.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 11 T 135/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-11-09

Aktenzeichen: 11 T 135/17

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2017:1109.11T135.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Tenor

Die Beschwerde des (sonstigen) Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Duisburg-Hamborn vom 28.03.2017 (5 AR 82/17) wird zurückgewiesen.

Eine Entscheidung über die Gerichtskosten ist nicht veranlasst; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Die weitere Beschwerde wird wegen der grundsätzlichen Bedeutung der zur Entscheidung stehenden Frage zugelassen.

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