11 T 135/17•Landgericht Duisburg, 2017-11-09, 11 T 135/17
Landgericht Duisburg, 2017-11-09, 11 T 135/17
11 T 135/17Kantonsgericht09.11.2017
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 11 T 135/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-11-09
Aktenzeichen: 11 T 135/17
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2017:1109.11T135.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
Die Beschwerde des (sonstigen) Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Duisburg-Hamborn vom 28.03.2017 (5 AR 82/17) wird zurückgewiesen.
Eine Entscheidung über die Gerichtskosten ist nicht veranlasst; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Die weitere Beschwerde wird wegen der grundsätzlichen Bedeutung der zur Entscheidung stehenden Frage zugelassen.
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