Landgericht Duisburg, 2017-11-28, 32 Qs 76/17

32 Qs 76/17Kantonsgericht28.11.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 32 Qs 76/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-11-28

Aktenzeichen: 32 Qs 76/17

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2017:1128.32QS76.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. große Strafkammer

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Verurteilten wird der Beschluss des Amtsgerichts Mühlheim an der Ruhr vom 23.10.2017 aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Entscheidung über den Antrag der Staatsanwaltschaft auf das Absehen von der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe an das Amtsgericht Mühlheim an der Ruhr zurückverwiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Staatskasse auferlegt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.