Landgericht Duisburg, 2017-12-12, 22 O 31/14

22 O 31/14Kantonsgericht12.12.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 22 O 31/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-12-12

Aktenzeichen: 22 O 31/14

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2017:1212.22O31.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits und die

Kosten der Nebenintervention trägt die

Klägerin.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in

Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden

Betrages vorläufig vollstreckbar.

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