22 O 31/14•Landgericht Duisburg, 2017-12-12, 22 O 31/14
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 22 O 31/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-12-12
Aktenzeichen: 22 O 31/14
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2017:1212.22O31.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits und die
Kosten der Nebenintervention trägt die
Klägerin.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in
Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden
Betrages vorläufig vollstreckbar.
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