Landgericht Duisburg, 2017-12-21, 2 O 179/17

2 O 179/17Kantonsgericht21.12.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 2 O 179/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-12-21

Aktenzeichen: 2 O 179/17

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2017:1221.2O179.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird gestattet, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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