2 O 179/17•Landgericht Duisburg, 2017-12-21, 2 O 179/17
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 2 O 179/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-12-21
Aktenzeichen: 2 O 179/17
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2017:1221.2O179.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird gestattet, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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