Landgericht Duisburg, 2018-01-15, 10 O 105/11

10 O 105/11Kantonsgericht15.01.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 10 O 105/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-01-15

Aktenzeichen: 10 O 105/11

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2018:0115.10O105.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Tenor

wird die Entschädigung des Sachverständigen L für die Erstattung seines schriftlichen Ergänzungsgutachtens vom 04.12.2017 auf insgesamt 3.500,00 EUR festgesetzt.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

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