69 Qs 46/17•Landgericht Duisburg, 2018-01-17, 69 Qs 46/17
Landgericht Duisburg, 2018-01-17, 69 Qs 46/17
69 Qs 46/17Kantonsgericht17.01.2018
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 69 Qs 46/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-01-17
Aktenzeichen: 69 Qs 46/17
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2018:0117.69QS46.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer für Bußgeldsachen
Tenor
Auf die Beschwerde werden Gerichtskosten in Höhe von 5.304,21 € nicht erhoben. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
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