Landgericht Duisburg, 2018-01-17, 69 Qs 46/17

69 Qs 46/17Kantonsgericht17.01.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 69 Qs 46/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-01-17

Aktenzeichen: 69 Qs 46/17

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2018:0117.69QS46.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Kammer für Bußgeldsachen

Tenor

Auf die Beschwerde werden Gerichtskosten in Höhe von 5.304,21 € nicht erhoben. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

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