Landgericht Duisburg, 2018-01-22, 35 KLs 6/17

35 KLs 6/17Kantonsgericht22.01.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 35 KLs 6/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-01-22

Aktenzeichen: 35 KLs 6/17

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2018:0122.35KLS6.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. große Strafkammer

Tenor

Auf die Beschwerde des Angeschuldigten wird der Haftbefehl des Amtsgerichts Duisburg vom 09.05.2017 in Gestalt des Beschlusses des Amtsgerichts Duisburg vom 24.05.2017 (11 Gs 232/17) aufgehoben.

Die Staatskasse trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Angeschuldigten im Beschwerdeverfahren.

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