1 O 288/16•Landgericht Duisburg, 2018-05-18, 1 O 288/16
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 1 O 288/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-05-18
Aktenzeichen: 1 O 288/16
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2018:0518.1O288.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 1.357,77 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.01.2015 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger sämtliche künftigen materiellen und immateriellen Schäden aus dem Verkehrsunfall vom 18.07.2014 auf der Straße 40 in
unter Zugrundelegung eines 50 prozentigen Haftungsanteils der Beklagten zu ersetzen, soweit diese Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 68,60 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 05.11.2016 zu zahlen.
Die Klage wird hinsichtlich der Anträge zu 1. und 4. im Übrigen und hinsichtlich des Antrags zu 5. in Höhe von 68,60 EUR nebst Zinsen abgewiesen.
Im Übrigen ist die Klage unter Zugrundelegung eines 50 prozentigen Haftungsanteils der Beklagten gerechtfertigt.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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