Landgericht Duisburg, 2018-05-29, 1 O 16/18

1 O 16/18Kantonsgericht29.05.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 1 O 16/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-05-29

Aktenzeichen: 1 O 16/18

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2018:0529.1O16.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 29.406,46 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.01.2018 Zug um Zug gegen Übereignung und Übergabe des Kraftfahrzeugs W mit der Fahrgestellnummer ###### zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte seit 04.01.2018 mit der Rücknahme dieses Fahrzeugs in Annahmeverzug befindet.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 8/9 der Beklagten, zu 1/9 dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger gegen Sicherheitsleistung von 110 % des zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 110 % des gegen ihn insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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