1 O 63/18•Landgericht Duisburg, 2018-06-07, 1 O 63/18
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 1 O 63/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-06-07
Aktenzeichen: 1 O 63/18
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2018:0607.1O63.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Der Antrag auf Gewährung von Prozeßkostenhilfe wird abgelehnt.
Dieser Beschluß ergeht gerichtsgebührenfrei.
Eine Auslagenerstattung findet nicht statt.
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