Landgericht Duisburg, 2018-06-07, 1 O 63/18

1 O 63/18Kantonsgericht07.06.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 1 O 63/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-06-07

Aktenzeichen: 1 O 63/18

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2018:0607.1O63.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Der Antrag auf Gewährung von Prozeßkostenhilfe wird abgelehnt.

Dieser Beschluß ergeht gerichtsgebührenfrei.

Eine Auslagenerstattung findet nicht statt.

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