21 O 31/18•Landgericht Duisburg, 2018-06-28, 21 O 31/18
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 21 O 31/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-06-28
Aktenzeichen: 21 O 31/18
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2018:0628.21O31.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Einstweilige Verfügung des Landgerichts Duisburg vom 18.04.2018 wird aufrechterhalten.
Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt die Verfügungsbeklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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