Landgericht Duisburg, 2018-06-28, 21 O 31/18

21 O 31/18Kantonsgericht28.06.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 21 O 31/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-06-28

Aktenzeichen: 21 O 31/18

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2018:0628.21O31.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Einstweilige Verfügung des Landgerichts Duisburg vom 18.04.2018 wird aufrechterhalten.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt die Verfügungsbeklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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