Landgericht Duisburg, 2018-07-13, 35 Qs 38/18

35 Qs 38/18Kantonsgericht13.07.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 35 Qs 38/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-07-13

Aktenzeichen: 35 Qs 38/18

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2018:0713.35QS38.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. große Strafkammer

Tenor

Auf die Beschwerde des Beschuldigten wird der die Fahrerlaubnis des Beschuldigten vorläufig entziehende Beschluss des Amtsgerichts Duisburg vom 09.05.2018 (Az.: 212 Gs 58/18) aufgehoben.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die insoweit angefallenen notwendigen Auslagen des Beschuldigten trägt die Staatskasse.

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