11 O 1/16•Landgericht Duisburg, 2018-07-18, 11 O 1/16
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 11 O 1/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-07-18
Aktenzeichen: 11 O 1/16
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2018:0718.11O1.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7141,44 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 2.2.2016 zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 17 % und Beklagte zu 83 %.
Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar, für die Beklagte ohne Sicherheitsleistung.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund dieses Urteils gegen ihn vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags geleistet hat.
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