Landgericht Duisburg, 2018-07-20, 7 S 54/18

7 S 54/18Kantonsgericht20.07.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 7 S 54/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-07-20

Aktenzeichen: 7 S 54/18

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2018:0720.7S54.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Duisburg (49 C 2811/17) vom 22.03.2018 wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf bis 300,00 EUR festgesetzt.

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