Landgericht Duisburg, 2018-08-09, 5 S 53/17

5 S 53/17Kantonsgericht09.08.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 5 S 53/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-08-09

Aktenzeichen: 5 S 53/17

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2018:0809.5S53.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Oberhausen vom 14.07.2017 zum Az. 30 C 1181/16 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die gegen sie gerichtete Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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