5 S 87/17•Landgericht Duisburg, 2018-08-24, 5 S 87/17
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 5 S 87/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-08-24
Aktenzeichen: 5 S 87/17
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2018:0824.5S87.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Duisburg vom 22.11.2017 zum Aktenzeichen 50 C 3950/16 abgeändert.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger für die außergerichtliche anwaltliche Vertretung anlässlich der fristlosen Kündigung des Darlehens der Bank (Nr. XX) vom 26.04.2013 bedingungsgemäßen Versicherungsschutz aus dem vom Kläger mit der Rechtsschutz-Versicherungs-AG geschlossenen Rechtsschutzversicherungsvertrag – Versicherungsnummer: XX - zu gewähren.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird auf 2.266,52 EUR festgesetzt.
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