Landgericht Duisburg, 2018-09-10, 35 Qs 58/18

35 Qs 58/18Kantonsgericht10.09.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 35 Qs 58/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-09-10

Aktenzeichen: 35 Qs 58/18

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2018:0910.35QS58.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. große Strafkammer

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Verurteilten wird der (unter anderem) die Bewährungszeit festsetzende Beschluss des Amtsgerichts Mülheim an der Ruhr vom 18.07.2018 (Az.: 14 Ds 320/16) dahingehend abgeändert, dass die Bewährungszeit 1 Jahr und 2 Monate ab Rechtskraft dieses Beschlusses beträgt.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die insoweit angefallenen notwendigen Auslagen des Verurteilten trägt die Staatskasse.

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