Landgericht Duisburg, 2018-10-22, 2 O 49/18

2 O 49/18Kantonsgericht22.10.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 2 O 49/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-10-22

Aktenzeichen: 2 O 49/18

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2018:1022.2O49.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7.852,94 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.09.2017 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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