22 O 45/17•Landgericht Duisburg, 2019-01-14, 22 O 45/17
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 22 O 45/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-01-14
Aktenzeichen: 22 O 45/17
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2019:0114.22O45.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Nebenintervenientin, die diese selbst zu tragen hat.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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