1 O 160/18•Landgericht Duisburg, 2019-03-11, 1 O 160/18
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 1 O 160/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-03-11
Aktenzeichen: 1 O 160/18
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2019:0311.1O160.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
hat die 1. Zivilkammer des Landgerichts Duisburgauf die mündliche Verhandlung vom 18.02.2019durch den Richter am Landgericht als Einzelrichter
für Recht erkannt:
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen. Die Streithelferin trägt ihre Kosten selbst.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die VERAS Immobilienmanagement GmbH Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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