13 S 110/18•Landgericht Duisburg, 2019-04-18, 13 S 110/18
Landgericht Duisburg, 2019-04-18, 13 S 110/18
13 S 110/18Kantonsgericht18.04.2019
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 13 S 110/18 — Teil-Versäumnis- und Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 2019-04-18
Aktenzeichen: 13 S 110/18
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2019:0418.13S110.18.00
Dokumenttyp: Teil-Versäumnis- und Schlussurteil
Spruchkörper: 13. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Duisburg vom 30.08.2018 - 70 C 1214/18 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, einer Anhebung der Nettokaltmiete für die von ihr bei der Klägerin gemietete Wohnung im Hause C #, E2 von zur Zeit 327,10 € monatlich um 19,46 € monatlich auf 346,56 € monatlich ab dem 01.09.2018 zuzustimmen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen; die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz hat die Klägerin zu tragen. Von den Kosten des Berufungsverfahrens haben die Klägerin 72 % und die Beklagte 28 % zu zahlen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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