Landgericht Duisburg, 2019-09-13, 1 O 13/19

1 O 13/19Kantonsgericht13.09.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 1 O 13/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-09-13

Aktenzeichen: 1 O 13/19

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2019:0913.1O13.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 12.545,75 € nebst Zinsen in Höhe von 1% p. m.

  • auf 2.150,70 € seit dem 24. August 2017,
  • auf weitere 2.150,70 € seit dem 26. September 2017,
  • auf weitere 3.466,80 € seit dem 30. September 2017 und
  • auf weitere 4.777,55 € seit dem 26.Oktober 2017

sowie weitere 80,- € zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.