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33 KLs-591 Js 91/19-20/19•Landgericht Duisburg, 2020-04-16, 33 KLs-591 Js 91/19-20/19
33 KLs-591 Js 91/19-20/19Kantonsgericht16.04.2020
Entscheidungsdatum: 2020-04-16
Aktenzeichen: 33 KLs-591 Js 91/19-20/19
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2020:0416.33KLS591JS91.19.2.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. große Strafkammer als Jugendkammer
Der Angeklagte T1 wird wegen Vergewaltigung zu einer Jugendstrafe von 2 Jahren 6 Monaten verurteilt.
Die Angeklagten T2 und S1 werden wegen Vergewaltigung jeweils zu einer Jugendstrafe von 1 Jahr 6 Monaten verurteilt. Die Vollstreckungen dieser Jugendstrafen werden zur Bewährung ausgesetzt.
Darüber hinaus wird ein Dauerarrest von vier Wochen gegen die Angeklagten T2 und S1verhängt.
Es wird davon abgesehen, den Angeklagten die Kosten des Verfahrens, ihre notwendigen Auslagen sowie die der Nebenklägerin erwachsenen notwendigen Auslagen aufzuerlegen.
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